Hallo,

ich habe im Jahr 2011 eine Vergütung für die Tätigkeit als Lehrbeauftragte einer Fachhochschule erhalten.

Diese Tätigkeit habe ich neben meinem Hauptberuf ausgeübt. Fachlich bezog sich diese Tätigkeit zwar auf meinen Hauptberuf, jedoch war diese Tätigkeit nicht Teil meines Hauptberufes. Sie wurde vielmehr nebenberuflich in Form einer genehmigten Nebentätigkeit außerhalb meiner eigentlichen Dienstzeit aufgrund gesonderter Aufträge erbracht. Da diese Unterrichtstätigkeit in die Dienstzeit meines Hauptberufes fiel, musste die aufgewendete Zeit vor- oder nachgearbeitet werden.

Die Lehrtätigkeit konnte ich mir während […]

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Einkünfte nach § 3 Nr. 26 EStG (Steuerbefreiung)
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