Volksabstimmungen auf Bundesebene sind keine Keckheit der Bürger, sondern ein Verfassungsgebot – das viel zu lange ignoriert wurde. Die Behauptung, für Plebiszite bedürfe es einer Grundgesetzänderung, ist Unsinn: Notwendig ist allein ein regelndes Ausführungsgesetz”, schreibt […]
» Um weitere Antworten zum Thema zu lesen oder um selbst eine Antwort zu verfassen, klicken Sie bitte hier.
Volksabstimmungen jetzt!