Zitat von golem.de

Die Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat das Actionspiel Dying Light im Schnellverfahren auf den Index gesetzt. Korrekter: Die Behörde hat nach § 23 (Absatz 5) des Jugendschutzgesetzes die vorläufige Indizierung angeordnet. Damit darf das vom polnischen Entwicklerstudio Techland stammende Programm unter anderem nicht mehr sichtbar beim Spielehändler ausliegen, sondern nur noch auf Nachfrage durch Erwachsene herausgegeben werden.

Quelle: Jugendschutz: BPjM setzt Dying Light auf den Index – Golem.de

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"Dying Light": Zombie-Spiel in Deutschland "blitzindiziert"
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