Zitat von golem.de Die Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat das Actionspiel Dying Light im Schnellverfahren auf den Index gesetzt. Korrekter: Die Behörde hat nach § 23 (Absatz 5) des Jugendschutzgesetzes die vorläufige Indizierung angeordnet. Damit darf das vom