Volksabstimmungen auf Bundesebene sind keine Keckheit der Bürger, sondern ein Verfassungsgebot – das viel zu lange ignoriert wurde. Die Behauptung, für Plebiszite bedürfe es einer Grundgesetzänderung, ist Unsinn: Notwendig ist allein ein regelndes Ausführungsgesetz”, schreibt […] » Um weitere Antworten