Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst zwischen Risikolebensversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen unterschieden werden. Risikolebensversicherungen werden ausschließlich zur Absicherung der begünstigten Person für den Fall des Todes des Versicherungsnehmers abgeschlossen: Das bedeutet, der Versicherungsfall tritt nur durch das Ableben