Kinder eines verstorbenen versicherten Elternteils haben einen Anspruch auf Waisenrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird. Die Waisenrente dient als Ausgleich des Unterhalts, der durch den Tod eines Elternteils nicht mehr gezahlt werden kann. Bei nur einem verstorbenen Elternteil spricht man von Halbwaisenrente, während bei beiden verstorbenen Elternteilen von einer Vollwaisenrente gesprochen wird.
Nicht nur eheliche, sondern auch angenommene oder nichteheliche Kinder haben Anspruch auf Waisenrente. Handelt sich um nichteheliche Kinder, haben diese gegenüber dem Vater nur dann Anspruch, wenn die Vaterschaft eindeutig festgestellt wurde. […]
» Originalthread im Finanzen-Forum

Wonach richtet sich die Waisenrente?
Markiert in: