Zwangsumzug der Saatkrähen: Gefährdung durch Lärm – AN-Online.de

Mittlerweile ist ein Zwangsumzug des schwarzen Federviehs trotz des Bundesnaturschutzgesetzes genehmigte Sache. Abgestempelt von der Unteren Landschaftsbehörde.

«Es gibt im Gesetz eine Ausnahmeregelung. Wenn für Menschen eine Gesundheitsgefahr besteht, kann eine Umsiedlung stattfinden», begründet Behördenchef Bollig. Im konkreten Fall gehe es auch um die Kinder des am Volkspark angrenzenden Familienzentrums «Sonnenschein» der Städteregion. Bereits 2009 hätten Messungen ergeben, dass das Krähen-Gekrächze Werte erreicht, die bei technischen Anlagen als für Menschen […]
» Weiterlesen auf rabenforum.de

Stellungsnahme erbeten