Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst zwischen Risikolebensversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen unterschieden werden.

Risikolebensversicherungen werden ausschließlich zur Absicherung der begünstigten Person für den Fall des Todes des Versicherungsnehmers abgeschlossen: Das bedeutet, der Versicherungsfall tritt nur durch das Ableben der versicherten Person ein. Dann wird die Versicherungssumme an den in der Versicherungsurkunde Benannten ausgezahlt. Eine Risikolebensversicherung ist nach wie vor die einzige Möglichkeit wirtschaftlich abhängige Angehörige gegen den Tod des Hauptverdieners abzusichern. Deswegen ist sie gerade […]
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Lohnt sich der Abschluss von Lebensversicherungen noch?