Eine weitere Lehrerin steht in ihrem Kampf gegen das Internetportal "spickmich.de" vor einer Niederlage. "Wir werden die Berufung zurückweisen", kündigte die Vorsitzende Richterin am Düsseldorfer Oberlandesgericht, Marietta Spahn, am Mittwoch an. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verletzt die Benotung von Lehrern durch Schüler nicht das Persönlichkeitsrecht der Pädagogen, sondern ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein fast identisches Verfahren ist bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

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Spickmich setzt sich erneut vor Gericht durch
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